Psychotherapie für privat versicherte Erwachsene, Kinder und Jugendliche

 

In der Regel übernehmen die privaten Krankenkassen, je nach Konditionen ihres Versicherungsvertrages, die Kosten einer ambulanten Psychotherapie. Meine abgerechneten Leistungen richten sich nach der Gebührenordnung für psychologische Psychotherapeuten (GOP). Aufgrund des Einsatzes der Therapietiere stelle ich einen 3,5-fachen Satz in Rechnung. Dies entspricht 153,00 Euro für 50 Minuten Therapie. Sie sollten mit Ihrer Versicherung klären, ob eine Psychotherapie im Leistungsumfang ihres Vertrages enthalten ist und wie viele Stunden von der Versicherung bezahlt werden. Bitte beachten Sie hierbei, dass mein Honorar über den üblichen 2,3 fachen GOP-Satz hinausgeht. Sie sollten aus diesem Grund klären, ob ihre Versicherung das Honorar rückerstattet. Dies ist wichtig, da sie ansonsten für den Steigerungssatz selbst aufkommen müssen. Sie müssen sich selbstständig um Ihre Antragsunterlagen kümmern, hierzu muss oft ein Konsiliarbericht bei dem behandelnden Art oder Facharzt eingereicht werden und die restlichen Vertragsunterlagen geben Sie dann zusammen mit dem ausgefüllten Konsilarbericht ihres Arztes, bei mir ab. Ich werde dann Ihre Antragsunterlagen bearbeiten und Ihrer Versicherung zusenden.  


„Derzeit besteht auch in der Privatpraxis in Niederkirchen eine Warteliste für Privatpatienten!“


Wartelistenprocedere
Auf die Warteliste gelangen Sie, in dem Sie mich zu meiner telefonischen Sprechzeit kontaktieren und/oder eine Nachricht mit Ihrer Telefonnummer auf meinem Anrufbeantworter hinterlassen. Ich werde Sie zeitnah zurückrufen. Nach dieser telefonischer Voranmeldung und einer gewissen Wartezeit erhalten sie einen Termin für eine erste probatorische Sitzung, die in der Regel 50 Minuten umfasst.

Vergabe der Therapieplätze
Es kann immer nur der Regeltermin (meistens 1 x alle 2 Wochen zu einer festen und gleichbleibenden Uhrzeit) vergeben werden, der durch die Beendigung einer laufenden Therapie frei wird. Sie werden aufgrund der Reihenfolge der Warteliste und Ihrer zeitlichen Flexibilität kontaktiert. Sobald ein Therapieplatz frei wird, folgen weitere probatorische Sitzungen, bis dann eine Therapie (Kurzzeittherapie oder Langzeittherapie) beantragt  wird.