ANGebote der Praxis
Verhaltens-Therapie
Procedere
gesetzlich versichert
1. Kostenklärung
Psychotherapie ist ein Bestandteil des Leistungskataloges der gesetzlichen Krankenkassen.Die Verhaltenstherapie gehört neben der Psychoanalyse und der tiefenpsychologisch-orientierten Psychotherapie und der systematischen Therapie zu den wissenschaftlich begründeten und vom Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen anerkannten Behandlungsverfahren. Demgemäß werden die Kosten solcher psychotherapeutischen Leistungen von den Kassen erstattet.
2. Termin vereinbaren
Wartelistenprocedere
Auf die Warteliste gelangen Sie, in dem Sie mich zu meiner telefonischen Sprechzeit kontaktieren und/oder eine Nachricht mit Ihrer Telefonnummer auf meinem Anrufbeantworter hinterlassen. Ich werde Sie zeitnah zurückrufen. Nach dieser telefonischer Voranmeldung und einer gewissen Wartezeit erhalten sie einen Termin für eine psychotherapeutischen Sprechstunde, die in der Regel 50 Minuten umfasst.
3. Psychotherapeutische Sprechstunde
In der psychotherapeutischen Sprechstunde geht es mir darum einen Einblick in ihre aktuelle Symptomatik und Belastung zu bekommen. Meine Aufgabe ist es, gemeinsam mit Ihnen zu eruieren, ob eine seelische Krankheit bei Ihnen vorliegt und welche fachliche Hilfe für Sie notwendig ist. Ihr individueller Behandlungsbedarf wird festgestellt und es erfolgt eine erste Beratung sowie eine erste Diagnosenstellung und dementsprechende Behandlungsempfehlung. Mir ist es außerdem wichtig, meine Arbeitsweise vorzustellen und in der Regel lernen sie einen meiner Fellnasencotherapeuten (Hund oder Pferd) kennen, damit auch Sie überprüfen können, ob Sie sich eine gemeinsame Arbeit mit mir vorstellen können. Nach der Sitzung können wir beide entscheiden, ob Sie auf die Warteliste für einen Regeltherapieplatz kommen.
4. Testdiagnostik, Biografie und Familienaufstellung
Mit allen Patienten führe ich eine ausführliche Testdiagnostik (Störungsspezifische Fragebögen und Fragebögen zur Persönlichkeitsstruktur) durch. Die Tests können Sie über einen Link bequem online von Zuhause aus durchführen. Gleiches gilt für die biografische Anamnese, welche wir danach ausführlich zusammen besprechen. Eine Familienaufstellung mit Hilfe von Aufstellungsfiguren gibt mir einen Einblick darüber, in welchem System (Belastungen und Ressourcen) Sie eingebunden sind.
5. Probatorik
Wenn bei Ihnen eine ambulante Psychotherapie indiziert ist, werden im Rahmen der Probatorik Therapieziele und weitere Behandlungsschritte festgelegt, sofern beide Seiten (Patient und Therapeut) sich eine weitere Zusammenarbeit vorstellen können.
Gemeinsam widmen wir uns dem Antragsprocedere Ihrer Krankenkasse. Hierzu müssen Sie einen Konsiliarbericht durch den behandelnden Haus- oder Facharzt ausfüllen lassen.
6. Psychotherapeutische Behandlung
Die Behandlung orientiert sich an der Anzahl der bewilligten Stunden, meiner zeitlichen Kapazität und der zugrundeliegenden Therapieplanung. Zu Beginn der Therapie bekommen Sie Regeltermine in festen Zeitfenstern z.B. 1x in der Woche oder 1x alle zwei Wochen. Neben dem Aufbau einer vertrauensvollen Therapiebeziehung ist es mir besonders wichtig gemeinsam mit Ihnen ein individuelles Störungsmodell zu erstellen und dysfunktionale Glaubenssätze herauszuarbeiten. Es wird besprochen, welche Therapiekonzepte in der Behandlung zum tragen kommen und ob partiell zur Umsetzung bestimmter Ziele die Therapietiere zum Einsatz kommen (Bsp: Soziales Kompetenztraining unterstützt durch den Einsatz des Therapiehundes etc.).
Bei Kinder und Jugendlichen werden die Bezugspersonen in die Therapie mit einbezogen.
Procedere
privat versichert
1. Kostenklärung
In der Regel übernehmen die privaten Krankenkassen, je nach Konditionen ihres Versicherungsvertrages, die Kosten einer ambulanten Psychotherapie. Meine abgerechneten Leistungen richten sich nach der Gebührenordnung für psychologische Psychotherapeuten (GOP). Aufgrund des Einsatzes der Therapietiere stelle ich einen 3,5-fachen Satz in Rechnung. Dies entspricht 153,00 Euro für 50 Minuten Therapie. Sie sollten mit Ihrer Versicherung klären, ob eine Psychotherapie im Leistungsumfang ihres Vertrages enthalten ist und wie viele Stunden von der Versicherung bezahlt werden. Bitte beachten Sie hierbei, dass mein Honorar über den üblichen 2,3 fachen GOP-Satz hinausgeht. Sie sollten aus diesem Grund klären, ob ihre Versicherung das Honorar rückerstattet. Dies ist wichtig, da sie ansonsten für den Steigerungssatz selbst aufkommen müssen. Sie müssen sich selbstständig um Ihre Antragsunterlagen kümmern, hierzu muss oft ein Konsiliarbericht bei dem behandelnden Art oder Facharzt eingereicht werden und die restlichen Vertragsunterlagen geben Sie dann zusammen mit dem ausgefüllten Konsilarbericht ihres Arztes, bei mir ab. Ich werde dann Ihre Antragsunterlagen bearbeiten und Ihrer Versicherung zusenden.
2. Termin vereinbaren
Wartelistenprocedere
Auf die Warteliste gelangen Sie, in dem Sie mich zu meiner telefonischen Sprechzeit kontaktieren und/oder eine Nachricht mit Ihrer Telefonnummer auf meinem Anrufbeantworter hinterlassen. Ich werde Sie zeitnah zurückrufen. Nach dieser telefonischer Voranmeldung und einer gewissen Wartezeit erhalten sie einen Termin für eine erste probatorische Sitzung, die in der Regel 50 Minuten umfasst.
Vergabe der Therapieplätze
Es kann immer nur der Regeltermin (meistens 1 x alle 2 Wochen zu einer festen und gleichbleibenden Uhrzeit) vergeben werden, der durch die Beendigung einer laufenden Therapie frei wird. Sie werden aufgrund der Reihenfolge der Warteliste und Ihrer zeitlichen Flexibilität kontaktiert. Sobald ein Therapieplatz frei wird, folgen weitere probatorische Sitzungen, bis dann eine Therapie (Kurzzeittherapie oder Langzeittherapie) beantragt wird.
3. Testdiagnostik, Biografie und Familienaufstellung
Mit allen Patienten führe ich eine ausführliche Testdiagnostik (Störungsspezifische Fragebögen und Fragebögen zur Persönlichkeitsstruktur) durch. Die Tests können Sie über einen Link bequem online von Zuhause aus durchführen. Gleiches gilt für die biografische Anamnese, welche wir danach ausführlich zusammen besprechen. Eine Familienaufstellung mit Hilfe von Aufstellungsfiguren gibt mir einen Einblick darüber, in welchem System (Belastungen und Ressourcen) Sie eingebunden sind.
Bei Kinder und Jugendlichen werden die Bezugspersonen in die Therapie mit einbezogen.
5. Probatorik
Wenn bei Ihnen eine ambulante Psychotherapie indiziert ist, werden im Rahmen der Probatorik Therapieziele und weitere Behandlungsschritte festgelegt, sofern beide Seiten (Patient und Therapeut) sich eine weitere Zusammenarbeit vorstellen können.
Gemeinsam widmen wir uns dem Antragsprocedere Ihrer privaten Krankenkasse. Hierzu kann es notwendig sein, dass sie einen Konsiliarbericht durch den behandelnden Haus- oder Facharzt ausfüllen lassen müssen.
6. Psychotherapeutische Behandlung
Die Behandlung orientiert sich an der Anzahl der bewilligten Stunden, meiner zeitlichen Kapazität und der zugrundeliegenden Therapieplanung. Zu Beginn der Therapie bekommen Sie Regeltermine in festen Zeitfenstern z.B. 1x in der Woche oder 1x alle zwei Wochen. Neben dem Aufbau einer vertrauensvollen Therapiebeziehung ist es mir besonders wichtig gemeinsam mit Ihnen ein individuelles Störungsmodell zu erstellen und dysfunktionale Glaubenssätze herauszuarbeiten. Es wird besprochen, welche Therapiekonzepte in der Behandlung zum tragen kommen und ob partiell zur Umsetzung bestimmter Ziele die Therapietiere zum Einsatz kommen (Bsp: Soziales Kompetenztraining unterstützt durch den Einsatz des Therapiehundes etc.).
ÖFFNUNGSZEITEN
Mo.: 08:10 – 17:00 Uhr
Di.: 08:10 – 17:00 Uhr
Mi.: 08:10 – 17:00 Uhr
Do.: 08:10 – 9:00 Uhr
Fr.: 08:10 – 14:00 Uhr
Sa.: 09:00 – 14:00 Uhr
Praxis für Tiergestützte Psychotherapie
Osterstraße 7
67655 Kaiserslautern
Kühbörncheshof 2 – Therapiehof
67734 Katzweiler
